Tierschutzhundeverordnung
Seit 1.1.2022 ist die neue Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft gesetzt worden. Diese sieht u.a. ein Ausstellungsverbot für bestimmte Hunde vor:
§ 10 Ausstellungsverbot
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,
- bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
- bei denen erblich bedingt
a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung liegt beim Veranstalter und Aussteller. Das Veterinäramt wird besonders auf die Einhaltung der Tierschutzhundeverordnung achten, Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Um auf tierärztliche Eingangskontrollen und Untersuchungen der Ausstellungshunde am Eingang verzichten zu können, hat der VDH in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden folgendes Konzept entwickelt:
- Klinische Untersuchung vor einer Hundeausstellung
Bei jedem Hund, der zur Ausstellung gemeldet ist, muss im Vorfeld eine allgemeine tierärztliche Untersuchung auf sichtbare Qualzuchtmerkmale durchgeführt werden und es muss mit nachfolgendem Formular bescheinigt werden, dass der Hund keine sichtbaren Qualzuchtmerkmale hat.
Formular „Klinische Untersuchung vor einer Hundeausstellung“
Hinweise für Tierärzte
Das ausgefüllte Formular können Sie im Ausstellerportal bis zum 08.06.2022 hochladen.
Sofern Sie Ihren Hund schon für die VDH-Europasieger- und/oder Frühjahrssieger-Ausstellung in Dortmund gemeldet haben und die tierärztliche Bescheinigung (klinische Untersuchung und ggf. Spezialuntersuchung - abhängig von der Rasse) hochgeladen haben, benötigen wir keinen Nachweis mehr. Wir akzeptieren auch Bescheinigungen, die Sie für die Ausstellungen in Lingen oder Erfurt eingereicht haben.
- Gesonderte Untersuchung für Hunde bestimmter Rassen
Bei Hunden der folgenden Rassen müssen im Vorfeld zusätzlich zur allgemeinen tierärztlichen Untersuchung auf sichtbare Qualzuchtmerkmale weitere Untersuchungen auf verdeckte Qualzuchtmerkmale durchgeführt werden. Dies ist mit nachfolgendem Formular zu bescheinigen.
Rassen für gesonderte Untersuchungen
American Cocker Spaniel
Australian Kelpie
Basset Hound
Boston Terrier
Bouvier des Flandres
Cao de Agua Portugues
Cavalier-King-Charles-Spaniel*
Chihuahua*
Chinese Crested Dog
Chow-Chow
Coton de Tuléar
Dandie Dinmont Terrier
Deutsche Dogge
Deutscher Pinscher
Dobermann
English Bulldog
English Springer Spaniel
Entlebucher Sennenhund
Flat Coated Retriever
Französische BulldoggeHolländischer Schäferhund (rauhaar)
Irish Wolfhound
Japan-Chin
Leonberger
Magyar Viszla
Miniatur Bullterrier
Mops
Pekingese
Polski Owczarek Podhalanski
Pudel
Saarloos Wolfhund
Samojede
Siberian Husky
Staffordshire Bullterrier
Teckel
Tschechoslowakischer Wolfhund
Welsh Springer Spaniel
Yorkshire Terrier*
Zwergpudel*
Zwergschnauzer*
*Bei Vorliegen entsprechender klinischer Symptome bei der Allgemeinuntersuchung.
Übersicht gesonderte UntersuchungenFormular "Spezialuntersuchung"
Formular "VDH Belastungstest"
Weitere Infos zum VDH-Belastungstest, den die VDH-Mitgliedsvereine anbieten, finden Sie hier.Hinweise für den Tierarzt
Die ausgefüllten Formulare können Sie im Ausstellerportal bis zum 08.06.2022 hochladen.
Sofern Sie Ihren Hund schon für die VDH-Europasieger- und/oder Frühjahrssieger-Ausstellung in Dortmund gemeldet haben und die tierärztliche Bescheinigung (klinische Untersuchung und ggf. Spezialuntersuchung - abhängig von der Rasse) hochgeladen haben, benötigen wir keinen Nachweis mehr. Wir akzeptieren auch Bescheinigungen, die Sie für die Ausstellungen in Lingen oder Erfurt eingereicht haben.
- Hunde, deren Vibrissen gekürzt oder entfernt wurden, können nicht an der Ausstellung teilnehmen.
- Hunde, bei denen im Rahmen der Ausstellung Qualzuchtmerkmale festgestellt werden, müssen ohne Bewertung den Ring verlassen.
- Die Zuchtrichter werden die Breed Specific Instructions umsetzen und bei den dort aufgeführten Rassen besonders auf Gesundheit und Funktionalität achten. Die in den BSI aufgeführten Rassen wurden auf der Grundlage des geschätzten Risikos gesundheitsgefährdender Übertreibungen der Rassenmerkmale und einer möglichen irreführenden Interpretation des Standards ausgewählt.
FAQs zur Tierschutz-Hundeverordnung
Der Veranstalter der Ausstellung muss gemäß Tierschutz-Hundeverordnung sicherstellen, dass keine ausgestellt werden
bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder bei denen erblich bedingt
- Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
- mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
- jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
- die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Dies sollte durch behördliche Vorgaben ursprünglich durch tierärztliche Eingangskontrollen sichergestellt werden. Die entsprechende Untersuchung würde ca. 10 min pro Hund in Anspruch nehmen. Dies wäre logistisch nicht umsetzbar. Außerdem würden Hunde, die bei der Untersuchung unter das Ausstellungsverbot fallen, am Eingang abgewiesen und könnten nicht teilnehmen.
Durch die Untersuchung im Vorfeld ist die Teilnahme des Hundes sichergestellt und es müssen keine Eingangskontrollen durchgeführt werden. Ihr Haustierarzt kennt Ihren Hund am besten, sodass die Allgemeinuntersuchung ohne großen Aufwand durchgeführt werden kann.
Für die meisten Hunde werden bei der Allgemeinuntersuchung keine relevanten Merkmale festgestellt werden und die Teilnahme problemlos möglich sein.
Die zuständigen Behörden haben Rasselisten erstellt, die nach Rücksprache mit dem VDH, dem Wissenschaftlichen Beirat und den tierärztlichen Fachgesellschaften reduziert wurden. Das Konzept ist vorläufig und wird nach der Ausstellung weiter bearbeitet und mit den Behörden abgestimmt.
Hunde, die für die Zucht eingesetzt werden, haben viele der Spezialuntersuchungen bereits vorgenommen. In diesen Fällen werden auch andere tierärztliche Bescheinigungen akzeptiert, sofern sie in der vorgeschriebenen Frist liegen.
Nein, nach Mitteilung der Bundestierärztekammer bedarf es für die tierärztliche Untersuchung zur Ausstellungs-Zulassung nicht notwendigerweise eines Fachtierarztes oder einer Fachtierärztin. Jeder fachlich versierte Kleintierpraktiker ist geeignet, diese Untersuchung durchzuführen.
Wir gehen zurzeit davon, dass die Allgemeinuntersuchung mindestens ein Jahr gültig ist, also auch für die Bundessieger-Ausstellung genutzt werden kann. Die zuständigen Behörden sind dazu angefragt worden.
Bei den Spezialuntersuchungen sind die Gültigkeitsdauern und Untersuchungsfrequenzen jeweils vermerkt. Sollte der Hund jünger als das für die Spezialuntersuchung geforderte Alter sein, kann er ohne die Spezialuntersuchung teilnehmen. Beispiel: Ein einjähriger Dobermann benötigt kein 24h-EKG, dies ist erst ab dem Alter von 3 Jahren vorgesehen.
Das Konzept ist vorläufig und wird nach der Ausstellung weiter bearbeitet und mit den Behörden abgestimmt.
Ja, für Hunde, die an den Sportwettkämpfen teilnehmen, gelten die Vorgaben der Tierschutz-Hundeverordnung und die Untersuchungen müssen wie bei den Ausstellungshunden vorgewiesen werden.
Nein, Besucherhunde müssen bis auf eine gültige Tollwutschutzimpfung keine weiteren Untersuchungen nachweisen.
Ja, die Hunde können in geschlossenen Boxen transportiert werden und sich auch während der Ausstellung in die Box zurückziehen und ausruhen. Es ist darauf zu achten, dass dies nur über einen begrenzten Zeitraum möglich ist und die Hunde ausreichend Auslauf erhalten. Ein Aufenthalt in der Box ohne Aufsicht des Ausstellers ist nicht gestattet.
Wenn mehr als zwei Zähne außer den P1 fehlen, muss der Aussteller nachweisen, dass das Fehlen nicht anlagebedingt ist, sondern der Zahn z. B. wegen einer Erkrankung entfernt werden musste (tierärztliches Zeugnis). Dann kann der Hund ausgestellt werden.
Merle-Hunde dürfen ausgestellt werden, wenn sie keine Schmerzen, Schäden oder Leiden aufweisen (Allgemeines tierärztliches Untersuchungsformular).
Weist die Ahnentafel eines Hundes diesen hinsichtlich der primären Linsenluxation als ‚free by birth‘ oder ‚clear by birth‘ aus, so ist keine weitergehende Genuntersuchung des Hundes notwendig. In diesem Fall muss nur eine Ahnentafelkopie des Hundes im Ausstellerportal hochgeladen werden.
Nein, die Untersuchungen können auch von ausländischen Tierärzten durchgeführt und bescheinigt werden. Hierfür haben wir englische Versionen der Formulare erstellt: https://www.messe-hund-und-katz.de/en/exhibitor/german-animal-welfare-regulation-for-the-protection-of-dogs
Es war auch vor Änderung der Tierschutzhundeverordnung nicht zulässig, die Vibrissen abzuscheren (Amputationsverbot). Für die Maiausstellung würde akzeptiert, wenn die Vibrissen zumindest bereits deutlich nachwachsen, für die Herbstausstellung würden nur vollständige Vibrissen akzeptiert.
Sollte der Hund jünger als das für die Spezialuntersuchung geforderte Alter sein, kann er ohne die Spezialuntersuchung teilnehmen. Beispiel: Ein einjähriger Dobermann benötigt kein 24h-EKG, dies ist erst ab dem Alter von 3 Jahren vorgesehen.
Das Veterinäramt Dortmund würde für diese Ausstellung akzeptieren, wenn die Rute bei den betroffenen Rassen auch nur die Afterregion vollständig bedeckt. Allerdings muss nach Ansicht des Veterinäramtes der Stadt Dortmund diese Problematik umfassender beleuchtet werden und möglichst eine bundesweit einheitliche Lösung gefunden werden.
Hat der Hund ein Glaukom, darf er nur ausgestellt werden, wenn eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt, dass die Ursache des Glaukoms nicht angeborenen ist.
Ja, wenn sich bei der Allgemeinuntersuchung kein Hinweis auf Leiden, Schmerzen oder Schäden ergibt .
Neben einem Gentest, der nachweist, dass es sich um einen NBT handelt, muss zusätzlich bestätigt werden, dass der Schwanz des Hundes nicht operativ gekürzt und der Schwanz muss mindestens die Afterregion bedecken können.
Ja, wenn bei der Allgemeinuntersuchung Leiden, Schmerzen oder Schäden festgestellt werden, insbesondere Otitis externa, Entzündungen der Ohrränder und ähnliche Veränderungen.
Für Dortmund und Lingen können Sie die auf dieser Seite hinterlegten VDH-Formulare sowie das Formular der Erfurter Ausstellung verwenden.
Erfurt hat vom Amtsveterinär ein eigenes Formular vorgegeben bekommen.
Da die Bescheinigungen im Vorfeld hochgeladen werden, wird es keine gesonderten Eingangskontrollen geben. Das Veterinäramt behält sich stichprobenartige Überprüfungen während der Veranstaltung vor.